Im Baustein 4.5 der Produkthaftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die infolge Mangelhaftigkeit von Sachen entstehen, die durch die vom Versicherungnehmer gelieferten oder gewarteten Maschinen hergestellt oder verarbeitet werden.
Im Baustein 4.5 der Produkthaftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die infolge Mangelhaftigkeit von Sachen entstehen, die durch die vom Versicherungnehmer gelieferten oder gewarteten Maschinen hergestellt oder verarbeitet werden.