Bei unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Wird kein Mietwagen genutzt kann allternativ eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt werden.
Bei unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Wird kein Mietwagen genutzt kann allternativ eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt werden.