Der Begriff nichtproportionale Rückversicherung wird im Versicherungswesen verwendet. Die Aufteilung des Schadens zwischen Erst- und Rückversicherer wird im Versicherungswesen als nichtproportionale Rückversicherung bezeichnet. Es wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden: Einzelschaden, Höchstschaden, Kumulschaden, Jahresüberschaden und einige mehr. Die nichtproportionale Rückversicherung stellt das Gegenstück zur proportionalen Rückversicherung dar. Bei der proportionalen Rückversicherung wird der Schaden zwischen Erst- und Rückversicherer aufgeteilt.