Allgemein wird eine nicht-ehliche Lebensgemeinschaft als Bindung zwischen Mann und Frau beschrieben, die zu jedem Zeitpunkt beendet werden kann und nicht rechtsverbindlich wie bei einer Ehe ist. im Versicherungswesen findet dieser Begriff Verwendung. Lebenspartner können grundsätzlich in die Haftpflichversicherung mit aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben. Bei vielen Versicherungen ist auch die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft für eine Haftpflichtversicherung geeignet. Sofern beide Personen eine bestehende Haftpflichtversicherung besitzen, so kann man diese auf einen einzigen begrenzen.