Unter Neuwert wird in der Hausratversicherung die Wiederbeschaffung bezeichnet. Die beschädigte Sache wird in gleicher Art und Güte ersetzt. Die Hausratversicherung greift beispielsweise bei Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raubdiebstahl sowie Schäden durch Leitungswasser oder Vandalismus. Wie bei vielen Versicherungen lassen sich zusätzliche Risiken absichern, allerdings fallen dementsprechend höhere Beiträge aus. Da die Hausratversichernug eine Neuwertversichernug darstellt, werden beschädigte Sachen in neuwertigen Zustand entschädigt. Unterschieden wird bei der Hausratversicherung zwischen dem Gemeinen-, Wiederbeschaffungs- und Neuwert. Bei technischen Geräten gilt allerdings, dass die Entschädigung nur für ein gleichgestelltes Gerät berechnet wird, welches nicht unbedingt den gleichen Neuwert besitzt wie das beschädigte Gerät.