Der Begriff Nachschusspflicht wird im Bankwesen und Gesellschaftsrecht angewendet. Die Nachschusspflicht betrifft Gesellschafter oder Genossen. Sie sind verpflichtet, das Gesellschaftskapital zu erhöhen. Des weiteren haften diese für entstandene Verluste. Es gibt die beschränkte und unbeschränkte Nachschusspflicht. Die beschränkte Haftschusspflicht trägt dafür sorge, dass Fehlbeträge durch einen nachzuzahlenden Betrag ausgeglichen werden. Die unbeschränkte Nachschusspflicht stellt einen nicht feststellbaren Betrag dar, von welchem sich Gesellschafter durch das Abandonrecht freistellen können. Auch im Kreditwesen wird die Nachschlusspflicht verwendet. Hierbei handelt es sich um Pflichten eines Kreditnehmers, die das Integrieren von Wertpapieren meinen, sofern der Depotwert sinkt.