Eine Nacherfüllung muss stattfinden, wenn eine gekaufte Sache mangelhaft oder beschädigt ist. Die Nacherfüllung steht einem Käufer laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu. Zuvor wurde die Nacherfüllung in den AGB geregelt, seit 2002 aber besetht der gesetzliche Anspruch auf Nachbesserung / Nacherfüllung. Dem Käufer der Ware ist freigestellt, ob er eine Reparatur beansprucht oder die Ware durch eine mangelfreie / fehlerfreie Ware ersetzt wird. Siehe auch: Nachbesserung: Unter Nachbesserung versteht man die Beseitigung eine Mangels etwa durch eine Reparatur. Im Gegensatz dazu steht der Begriff Nacherfüllung. Der Begriff Nachbesserung stammt aus dem deutschen Zivilrecht. Voraussetzung hierfür ist: Die Nachbesserung muss technisch möglich sein, die Lieferund ist vertragswidrig, ein rechtsgültiger und wirksamer Kaufvertrag wurde abgeschlossen, die Nachbesserung muss innerhalb einer realistischen Frist gemeldet werden. Wenn die Dauer der Reparatur (Nachbesserung) für den Käufer nicht tragbar ist, kann er auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Wandlung oder Minderung bestehen.