Unter Nachbesserung versteht man die Beseitigung eine Mangels etwa durch eine Reparatur. Im Gegensatz dazu steht der Begriff Nacherfüllung. Der Begriff Nachbesserung stammt aus dem deutschen Zivilrecht. Voraussetzung hierfür ist: Die Nachbesserung muss technisch möglich sein, die Lieferund ist vertragswidrig, ein rechtsgültiger und wirksamer Kaufvertrag wurde abgeschlossen, die Nachbesserung muss innerhalb einer realistischen Frist gemeldet werden. Wenn die Dauer der Reparatur (Nachbesserung) für den Käufer nicht tragbar ist, kann er auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Wandlung oder Minderung bestehen. Eine Nachbesserung seitens des Verkäufers ist allgemein nur dreimal möglich – in manchen Fällen aber auch nur einmal. Seit 2002 gilt: Der Verkäufer muss die Ware kostenfrei reparieren oder ersetzen.