Ein Nachbar / Mieter kann einen anderen Nachbarn / Mieter auf Schadensersatzansprüche verklagen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Nachbar durch Vorgänge im Nachbargrundstück beeinträchtigt ist. Die hier beschriebene Haftpflicht setzt beispielsweise dann ein, wenn die Äste eines Baumes Gegenstände des Nachbargartens zerstören oder beschädigen. Der geschädigte Nachbar kann nun einen finanziellen Ausgleich für den verursachten Schaden einfordern. Da den Besitzer des Gartens mit dem schadensverursachenden Baum keine direkte Schuld nachgewiesen werden kann, wird dieser nicht für die finanzielle Entschädigung hinzu gezogen.