Die Hinterbliebenenrente im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung wird gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Arbeitsunfall oder nach einer Berufskrankheit stirbt. Die Hinterbliebenen werden so finanziell abgesichert.
Die Hinterbliebenenrente im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung wird gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Arbeitsunfall oder nach einer Berufskrankheit stirbt. Die Hinterbliebenen werden so finanziell abgesichert.