Unter Hilfsmittel versteht man technische Mittel zur Linderung oder Milderung von körperlicher Behinderung. Grundsätzlich haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Hilfsmittel. Unter den Begriff Hilfsmittel fallen Sehhilfen, Körperersatzstücke, Hörhilfen oder orthopädische und andere Hilfsmittel.