Unter Heimarbeiter versteht man Personen die für Gewerbetreibende, gemeinnützige Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften arbeiten. Sie arbeiten in eigenen Arbeitsstätten und beschaffen sich Roh- und Hilfsstoffe selbst. Somit gelten sie als Beschäftigte und sind versicherungspflichtig in der Sozialversicherung (§12 Abs. 2 SGB IV).