Ein Heilpraktiker kann Heilkunde ausüben. Dies ist jedoch erst nach einer behördlichen Genehmigung nach dem Heilpraktikergesetz möglich. Im Gegensatz zu einem Mediziner besitzt der Heilpraktiker keine Approbation. Für die Behandlung des Heilpraktikers gibt es keine Gebührenordnung. Grundsätzlich empfielt es sich vor der Behandlung beim Heilpraktiker eine Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung abzuklären.