Hat eine Person einen Arbeitsunfall erlitten stehen ihm im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung zu. Auch nach dem Bundesversorgungsgesetz stehen diese Behandlungen zu.
Hat eine Person einen Arbeitsunfall erlitten stehen ihm im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung zu. Auch nach dem Bundesversorgungsgesetz stehen diese Behandlungen zu.