Eine Hebamme ist berechtigt selbstädig Hebammenhilfe zu leisten. Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung während Schwangerschaft und Mutterschaft.
Eine Hebamme ist berechtigt selbstädig Hebammenhilfe zu leisten. Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung während Schwangerschaft und Mutterschaft.