Als Haustürgeschäft werden Verträge bezeichnet, die zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch geschlossen werden. Auch Verträge die bei einer sogenannten Kaffeefahrt geschlossen wurden, fallen unter das Haustürgeschäft.
Als Haustürgeschäft werden Verträge bezeichnet, die zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch geschlossen werden. Auch Verträge die bei einer sogenannten Kaffeefahrt geschlossen wurden, fallen unter das Haustürgeschäft.