Die ärztliche Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich in zwei Bereiche gliedern. Sie besteht aus der fachärztlichen und der hausärztlichen Versorgung. Bei der hausärztlichen Versorgung handelt es sich u die Betreuung im Rahmen von Diagnostik und Therapie aber auch um Kenntnis des sozialen und häuslichen Umfeld des Patienten.