Halter beziehungsweise Fahrzeughalt ist die Person, die ein Fahrzeug in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Fahrzeughalter steht im Zulassungsbescheid.
Halter beziehungsweise Fahrzeughalt ist die Person, die ein Fahrzeug in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Fahrzeughalter steht im Zulassungsbescheid.