Man unterscheidet persönliche Haftung und dingliche Haftung. Bei der persönlichen Haftung haftet die Person mit seinem ganze Vermögen. Die dingliche Haftung umfasst nur einen bestimmten Vermögensgegenstand. Siehe auch: „Haftpflicht“: Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche von Dritten bestehen. Versicherungsleistungen fallen dann an, wenn der Versicherte seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung.