Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche von Dritten bestehen. Versicherungsleistungen fallen dann an, wenn der Versicherte seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung. Siehe auch „Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche von Dritten bestehen. Versicherungsleistungen fallen dann an, wenn der Versicherte seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung.