Wird der Betrieb eines Unternehmens oder eines landwirtschaftlichen Betriebes wegen Feuer oder Blitzschlag unterbrochen greift die Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung.
Wird der Betrieb eines Unternehmens oder eines landwirtschaftlichen Betriebes wegen Feuer oder Blitzschlag unterbrochen greift die Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung.