Grundsätzlich sind bei Arznei-, Verband-, und Heilmittel Festbeträge festgesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Mittel nur bis zu diesem Festbetrag. Von der Zuzahlung der Versicherten wird abgesehen.
Grundsätzlich sind bei Arznei-, Verband-, und Heilmittel Festbeträge festgesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Mittel nur bis zu diesem Festbetrag. Von der Zuzahlung der Versicherten wird abgesehen.