Der Familienrechtsschutz regelt rechtliche Steitereien bei Personen die durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Meist wird eine Selbstbeteiligung des Verscherungsnehmers vorausgesetzt.
Der Familienrechtsschutz regelt rechtliche Steitereien bei Personen die durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Meist wird eine Selbstbeteiligung des Verscherungsnehmers vorausgesetzt.