Wenn in einem Unternehmen Familienangehörige im Betrieb mitarbeiten sind sie grundsätzlich genauso versicherungspflichtig wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Arbeitsumfang, Arbeitsentgelt und Arbeitsleistung müssen des weiteren angemessen sein. Nur wenn dies der Fall ist ist der Familienangehörige versicherungspflichtig.