Die Allgemeinen Krankenhausleistungen werden mit einer Fallpauschale vergütet. Diese ist in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgelistet. Es ist grundsätzlich möglich Zuschläge bis zu 30% aufzuschlagen.
Die Allgemeinen Krankenhausleistungen werden mit einer Fallpauschale vergütet. Diese ist in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgelistet. Es ist grundsätzlich möglich Zuschläge bis zu 30% aufzuschlagen.