Verwendet wird der Begriff Fahrzeugschaden / Mietwagenkauf in der Automobilbranche. Wenn es dem Geschädigten nicht möglich ist fällige Kosten nach einem Unfall zu übernehmen da er nicht über die möglichen finanziellen Mittel verfügt, müssen ihm Finanzierungskosten ersetzt werden. Bei der Fahrzeugschaden / Finanzierung wird der Fahrzeugschaden mit einem Kredit gedeckt. Sie auch „Fahrzeugschaden“: Bestandteile des Begriffes Fahrzeugschaden sind: Abschleppkosten, Entschädigungskosten, Reparatur und Lackierungskosten. Bei einem Fahrzeugschaden ist dem Geschädigten das Recht eingeräumt, den Aufwand für die Reparatur seines geschädigten Fahrzeuges erstattet zu bekommen (Voraussetzung ist natürlich eine Haftpflichtversicherung) Bei einem Fahrzeugschaden und einer entsprechenden Entschädigung wird der Ausgangszustand berücksichtigt, sodass der geschädigte Fahrzeughalter keine Vorteile daraus ziehen kann.