Fahrten – auch unter Fahrkosten verstanden: Der Begriff Fahrkosten wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Fahrkosten sind im Allgemeinen die Kosten die für den zurückgelegten Weg anfallen. Auch im medizinischen wird der Begriff Fahrkosten aufgeführt: Grundsätzlich wird eine erforderliche Fahrt mit dem Krankentransport von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese gelten als erforderlich, wenn Leistungen stationär erbracht werden müssen, bei einer Fahrt im Rettungswagen / Krankenwagen sowie bei Fahrten, bei denen eine fachliche Betreuung absolut notwendig ist. Es bleibt jedoch eine Selbstbeteiligung für jeden Versicherten zu zahlen – die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Versicherung.