Der Begriff Fahrrad / Hausratversicherung wird im Zusammenhang mit Versicherungen an Fahrrädern verwendet. Fahrräder sind im Versicherungsschutz der Hausratversicherung mit eingeschlossen Auch beim Gebrauch ist das Fahrrad in der Regel versichert. Bei Diebstahl zahlt die Haftpflichtversicherung jedoch nur, wenn das Rad mit einem Schloss gesichert war. Allerdings greift die Versicherung nur, wenn das Fahrrad bei einem Einbruch entwendet oder beschädigt wurde. Wenn das Fahrrad allerdings auf der Straße entwendet wurde, so greift die Versicherung nur sofern eine zusätzliche Police abgedeckt wurde. Der Abschluss einer zusätzlichen Police bedeutet selbstverständlich einen höheren Beitrag.