Nach der allgemeinen ärztlichen Ausbildung ist eine Aus- und Weiterbildung zum Facharzt möglich. Beispiel hierfür wäre die Augenheilkunde, Ortopädie oder Gynäkoligie. Grundsätzlich unterliegen die Fachärzte einer Fachgebietsbeschränkung. Das heißt sie können nur in ihrem jeweiligen Fachgebiet tätig werden. Im Zusammenhang stehend der Begriff „Fachgebiet“: Nach der allgemeinen ärztlichen Ausbildung ist eine Aus- und Weiterbildung zum Facharzt möglich. Beispiel hierfür wäre die Augenheilkunde, Ortopädie oder Gynäkoligie. Der Arzt kann nach der Facharztausbildung die jeweilige Gebietsbezeichnung führen. Insgesamt gibt es 41 Fachgebiete aus denen zu wählen ist.