Ist eine Versicherung auf „erstes Risiko“ abgeschlossen bedeutet dass, das die Verischerung im Schadensfall bis zur Höhe der Versicherungssumme die Entschädigungsleistung in voller Höhe übernimmt.
Ist eine Versicherung auf „erstes Risiko“ abgeschlossen bedeutet dass, das die Verischerung im Schadensfall bis zur Höhe der Versicherungssumme die Entschädigungsleistung in voller Höhe übernimmt.