Der Begriff Deckung vorläufige /Haftpflicht wird im Bereich von Versicherungen verwendet. Unter der vorläufigen Deckung im Rahmen der Haftpflichtversicherung versteht man die Zusage der Kostendeckung durch die Versicherung, obwohl der Versicherungsvertrag noch nicht policiert ist. Beendet wird die vorläufige Deckung durch die Übersendung der Police – dem Vertragsabschluss oder seitens der Versicherung durch nicht rechtzeitig gezahlte Beiträge. Beendet werden kann der Vertrag auch durch schriftliche Kündigung. Während des vorläufig-versicherten Zeitraumes hat der Versicherungsnehmer vollen Anspruch an die Leistungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrages.