Mit der Datenschutzklausel gibt ein Versicherungnehmer seine Zustimmung dazu, dass das Versicherungsunternehmen seine persönlichen Daten in einer EDV-Anlage speichert. Verwandtes Thema ist hierbei auch der sogenannte Datenschutz: In Bezug auf Krankenunterlagen fällt dem Datenschutz große Bedeutung zu. Aber auch in vielen anderen Gebieten ist Datenschutz ein wichtiges Thema. Die Vorschriften dazu sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Hier sind die Erhebung, Weitergabe und Speicherung der Patientendaten geregelt. Mit dem Datenschutz wird die Weitergabe von internen Informationen an Dritte vermieden. Den Personen ist es freigestellt, welche Daten sie für die Öffentlichkeit freigeben und welche nicht. Der Datenschutz soll ebenfalls zum Schutz vor Missbrauch der Daten dienen. Mit dem Datenschutz sollte der sogenannte „gläserne Mensch“ verhindert werden, der für alle Menschen einsichtig ist und für den keine Privatsphäre mehr existiert.