Als Bezugsgröße wird das durchschnittliche Entgelt aller Versicheten im Kalenderjahr bezeichnet. Es werden hierbei Beiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten herangezogen

Als Bezugsgröße wird das durchschnittliche Entgelt aller Versicheten im Kalenderjahr bezeichnet. Es werden hierbei Beiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten herangezogen