Zahlt der Versicherte seine Beiträge zur Lebensversicherung nicht, tritt die Rechtsfolge in Kraft (§ 38 VVG und § 39 VVG). Zunächst wird der Versicherungsschutz außer Kraft gesetzt. Zahlt der Versicherte auch nach mehrmaliger Mahnung nicht, hat das eine Kündigung zur Folge.