Keine einschränkung gibt es in der privaten Krankenversicherung für tarifliche Leistungen beim Krankentagegeld. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um denselben Versicherungsfall und dieselbe Krankheit handelt.
Keine einschränkung gibt es in der privaten Krankenversicherung für tarifliche Leistungen beim Krankentagegeld. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um denselben Versicherungsfall und dieselbe Krankheit handelt.